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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Informationen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt AG (SBS) und sind ein Bestandteil Ihrer Transaktion mit der Veranstalterin. Die AGB sind für jede Art des Vertragsabschlusses gültig.

Vertragsbestimmungen und Kundeninformation

1.1 Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Schweizerischen Bodensee-Schiffahrtsgesellschaft AG (SBS) und sind ein Bestandteil Ihrer Transaktion mit der Veranstalterin. Die AGB sind für jede Art des Vertragsabschlusses gültig. Wenn nicht anderslautend, gelten die Bestimmungen des Bodensee-Personentarif (BP) https://schiffe-am-bodensee.ch/befoerderungsbedingungen sowie der Schweizerischen Transportunternehmen, welche sich am so genannten Direkten Verkehr gemäss Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung beteiligen https://www.ch-direct.org/de/Themen/TarifeVorschriften.

1.2 Online-Buchungen Kurs- und Erlebnisfahrten
Durch das Anklicken der Checkbox: „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ erklärt der Kunde, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.

1.3 Charterfahrten
Für Charterfahrten gelten die besonderen Bestimmungen unter Punkt 16 der AGB

Es gilt ein telefonischer, schriftlicher oder mündlicher Vertragsabschluss. Mit dem Erwerb, Buchung resp. Bestellung unserer Leistung tritt ein verbindlicher Kaufvertrag in Kraft. Nehmen Sie den Vertragsabschluss für mehrere Personen vor, stehen Sie auch für deren Pflichten ein.

3.1 Kursfahrten
Die Fahrpreise und Gültigkeit von Abonnementen sind auf bodenseeschiffe.ch publiziert. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Druckfehler und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.2 Erlebnisfahrten
Die Pauschalpreise für Themenfahrten sind auf bodenseeschiffe.ch und in den einzelnen Prospekten ersichtlich. Alle publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Druckfehler und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.1 Kurs- und Erlebnisfahrten
Das entsprechende Ticket ist für die aufgedruckte Strecke oder gemäss der aufgedruckten Zeitdauer gültig. Die Leistungen der Gastronomie sind gemäss Beschreibung auf dem Ticket oder im Internet unter bodenseeschiffe.ch gültig. Gutscheine und Geschenk-Tickets gelten für die entsprechende Fahrt oder gemäss Ablaufdatum. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf die entsprechende Fahrt.

Der Gesamtbetrag ist bei Vertragsabschluss, beziehungsweise beim Ticketbezug zu bezahlen. Eine Rechnungsstellung ist ab einem Betrag von CHF 500.00 möglich, bei kleineren Beträgen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 erhoben (Ausnahme Gutscheine CHF 5.00). Die Zahlungsmethode (Rechnung, Bar, Kreditkarte, Reka oder Gutscheine) muss vor der Leistungserbringung bestimmt werden. Nach erfolgter Rechnungsstellung ist eine Zahlung mit Reka, Gutscheinen oder Kredit/Debitkarte nicht mehr möglich.

Die «Ausweiskarte für Reisende mit einem Handicap» berechtigt eine Begleitperson und/oder einen Hund unentgeltlich mitzunehmen. Alle anderen Ausweise sind nicht gültig. Der Reisende mit einem Handicap oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen, bezahlten Fahrausweises für eine reguläre Kursfahrt sein. Die Begleitperson ist verpflichtet, dem Reisenden mit einem Handicap behilflich zu sein. Dieser Regelung gilt nicht auf Erlebnisfahrten, bei welchen jeder Passagier im Besitz eines gültigen Tickets sein muss.

7.1 Hunde und Kleintiere
Auf das Schiff dürfen Hunde und kleine zahme Tiere mitgenommen werden; sie werden unentgeltlich befördert. Diese dürfen auf den Schiffen nicht frei herumlaufen (Leinenpflicht) und sind vom Reisenden so zu beaufsichtigen, dass weder Mitreisende belästigt oder gefährdet noch Sachen beschädigt werden können.

7.2 Fahrräder
Fahrräder benötigen einen Transportschein. Veloplätze auf dem Schiff sind beschränkt. Es besteht keine Transportgarantie. Klappfahrräder und Tretroller bzw. Elektrotretroller (E-Scooter) für Erwachsene im eingeklappten Zustand, sowie Tretroller für Kinder werden als Begleitgepäck gewertet und somit unentgeltlich befördert. Diese müssen noch vor dem Betreten des Schiffes eingeklappt sein und deutlich erkennbar als Begleitgepäck vom Fahrgast mitgeführt werden, ähnlich einer Reisetasche o.ä.

7.3 Erlebnisfahrten
Das Mitführen von Hunden und Fahrrädern ist nicht erlaubt. Das Mitführen von Nutzhunden ist erlaubt.

8.1 Kursfahrten
Sitzplätze können nur in Gruppen (ab 10 Personen) und in Kombination mit einer Vorbestellung für eine Gastronomieleistung reserviert werden. Auf Kursfahrten ohne Gastronomieleistung besteht keine Möglichkeit Sitzplätze zu reservieren. 

8.2 Erlebnisfahrten
Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sitzplatzwünsche werden entgegengenommen, können jedoch nicht garantiert werden. Bei nicht im Voraus angekündigtem Nichterscheinen wird der volle Angebotspreis fällig.

8.3. Kontakt Person
Für alle Reservationen ist mindestens eine Ansprechperson mit Telefonnummer erforderlich.

9.1 Kursfahrten
Bei nachgewiesener Reiseunfähigkeit (Nachweis mittels Arztzeugnis) wird der Ticketpreis zu 100 % erstattet. Der Reisende hat bei Erstattungsanträgen die Fahrausweise vorzulegen und die Tatsachen, die eine Erstattung begründen, glaubhaft zu machen. Wurde der Fahrausweis nur teilweise benutzt, so muss dies vom Schiffskassier oder von der Landestelle bestätigt sein. Billette, welche über Aktionen gebucht werden, sind nicht erstattbar. Schlechtwetter gibt keinen Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung.

9.2 Erlebnisfahrten
Bei einer Annullation gekaufter Tickets werden folgende Beträge erstattet:
– bis 7 Tage vor der Fahrt: 100 %
– bis 2 Tage vor der Fahrt: Anteil Schifffahrt
– weniger als 2 Tage vor der Fahrt: keine Rückerstattung.
– Nichterscheinen: keine Rückerstattung.
– Unfall/Krankheit: Bei vorliegendem Arztzeugnis wird der Betrag an die entschuldigte Person erstattet. Für alle anderen Personen derselben Buchung gelten die normalen Stornierungsbedingungen. 

Wurde im Voraus noch keine Bezahlung getätigt, so werden die Tickets bei einer Annulation wie folgt verrechnet:
– bis 7 Tage vor der Fahrt: keine Verrechnung.
– bis 2 Tage vor der Fahrt: Anteil Gastronomie
– weniger als 2 Tage vor der Fahrt: vollständige Verrechnung.
– Nichterscheinen: vollständige Verrechnung.
– Unfall/Krankheit: Bei vorliegendem Arztzeugnis wird der Betrag nicht in Rechnung gestellt. Für alle anderen Personen derselben Buchung gelten die normalen Stornierungsbedingungen. 

Der Anteil der Schifffahrt oder der Gastronomie variiert je nach Angebot. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei uns; bei Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend. 

9.3 Gutscheine
Gutscheine sind nicht erstattbar (keine Barauszahlung). Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt.

10.1 Angebots- und Preisänderungen sind möglich.
Bei Preisänderungen werden Sie bei der Buchung darauf hingewiesen. Bei Angebotsänderungen nach der Buchung werden Sie informiert. Bereits bezahlte Leistungen können gebührenfrei erstattet werden.

Die verspätete Abfahrt oder Ankunft, der Ausfall eines Schiffes oder eine wegen der Witterungsverhältnisse unterbliebene Landung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Schifffahrt wird vorbehältlich der technischen Verfügbarkeit des Schiffes durchgeführt. Kann das gebuchte Schiff nicht eingesetzt werden, wird nach Möglichkeit für geeigneten Ersatz gesorgt. Fahrplanänderungen aus Gründen der Sicherheit sind jederzeit möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Erlebnisfahrt unterschritten, kann sie abgesagt werden. Wenn möglich wird eine Ersatzleistung angeboten. Wenn diese nicht in Anspruch genommen wird, können bereits bezahlte Leistungen gebührenfrei erstattet oder umgebucht werden. 

Zoll-, Polizei- und sonstige Verwaltungsvorschriften hat der Reisende zu erfüllen. Die Schifffahrtsunternehmen haften nicht für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen.

In allen Innenräumen der Schiffe gilt striktes Rauchverbot. Auf den Aussendecks ist Rauchen erlaubt. Auf der ganzen Fähre gilt ein striktes Rauchverbot.

Unsere Datenschutzerklärung ist auf bodenseeschiffe.ch einsehbar.

Sofern Sie Mängel oder Schadenersatzforderungen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung beim Schiffspersonal melden. Spätestens 30 Tage nach dem Ereignis ist eine Forderung schriftlich einzureichen. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen. Trifft Ihre Beanstandung nicht fristgerecht ein, verfällt jeglicher Anspruch.

Beanstandungen sind an folgende Adresse zu richten:
Schweizerische Bodensee-Schifffahrt AG
Friedrichshafnerstrasse 55
CH-8590 Romanshorn

Unsere Geschäftsbedingungen sind im folgenden PDF Dokument einsehbar.

17.1 Es ist schweizerisches Recht anwendbar, Gerichtsstand ist Romanshorn.

Winterzauber Romanshorn

Unsere Hafenplattform verwandelt sich auch in diesem Jahr in ein weihnachtliches Winterzauberland. Halten Sie Inne und verweilen Sie für einen Augenblick in dieser Stimmung. Das Winterzauberland direkt am See ist auch ein idealer Ausgangspunkt für einen Anlass in kleiner Runde. Geniessen Sie heisse Getränke und typische Wintersnacks auf der grosszügigen Hafenplattform an der frischen Luft.