Informationen und Massnahmen
Es wurden fast alle Massnahmen aufgehoben, die Zertifikatspflicht gilt nicht mehr. Einzig in den geschlossenen Bereichen von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (Fähre) muss ab 12 Jahren eine Gesichtsmaske getragen werden.
Aktuell
Die Zertifikatspflicht wurde aufgehoben. Bei Veranstaltungen gilt keine Maskenpflicht mehr. Bitte nehmen Sie auf diejenigen Rücksicht, welche trotzdem eine Maske tragen und den Abstand halten möchten/müssen.
Schweizer Fähre Abfahrt ab Romanshorn
05.24 h | 07.24 h | 09.24 h | 11.24 | 13.24 | 15.24 | 17.24 | 19.24 h
Schweizer Fähre Abfahrt ab Friedrichshafen
06.21 h | 08.21 h | 10.21 h | 12.21 h | 14.21 h | 16.21 h | 18.21 h | 20.21 h
Im geschlossenen Bereich (Restaurant & Toiletten) gilt ab 12 Jahren eine Gesichtsmaske. Das Restaurant ist nicht bedient, Sie können sich am Buffet selber bedienen.
In Deutschland gilt im öffentlichen Verkehr die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht. Aus diesem Grund ist der Zutritt zur Deutschen Fähre nur mit einem 3G-Nachweis möglich (getestet, genesen oder geimpft).
Für Baden-Württemberg:
Bei einem Aufenthalt von maximal 24 Stunden wird kein Test und kein Impfnachweis verlangt.
Die Einreisebestimmungen für Deutschland sind aufgrund der Corona Pandemie laufend Änderungen unterworfen. Bitte informieren Sie sich vorab auf den offiziellen Webseiten wie www.einreiseanmeldung.de oder bei den Behörden über die aktuellen Einreisebestimmungen.
In Deutschland gilt mehrheitlich die FFP2-Maskenpflicht.
Bei der Einreise in die Schweiz muss grundsätzlich kein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mehr vorgezeigt werden. Auch das Ausfüllen des Einreiseformulars fällt weg.
Sie können sich vorab auf den offiziellen Webseiten wie www.travelcheck.admin.ch oder bei den Behörden über die aktuellen Einreisebestimmungen vom Ausland in die Schweiz informieren.